Anwalt Kündigung Leipzig
Fachanwälte prüfen Ihre Kündigung kostenlos
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann zählt jetzt jeder Tag.
Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Leipzig einzureichen (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Leipzig prüfen wir Ihre Kündigung kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen klar, welche Chancen Sie haben.
Warum Sie nach einer Kündigung sofort einen Anwalt einschalten sollten
Viele Kündigungen sind angreifbar. Arbeitgeber machen formale Fehler, kündigen ohne ausreichenden Grund oder übergehen den Betriebsrat. Genau hier setzen wir an: Ein erfahrener Anwalt für Kündigung in Leipzig erkennt diese Schwachstellen – und macht daraus Ihre Verhandlungsposition für eine Abfindung oder die Weiterbeschäftigung.
Unsere Kanzlei am Augustusplatz ist ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisiert. Allein im Jahr 2025 haben wir mehr als 8,2 Millionen Euro an Abfindungen für unsere Mandanten durchgesetzt – gegen kleine Betriebe ebenso wie gegen Konzerne.
Das prüfen unsere Fachanwälte bei Ihrer Kündigung
- Formelle Wirksamkeit: Schriftform, korrekte Unterschrift, Zugang der Kündigung
- Kündigungsfrist: Wurde die gesetzliche oder vertragliche Frist eingehalten?
- Kündigungsgrund: Liegt ein betriebs-, verhaltens- oder personenbedingter Grund vor, der einer gerichtlichen Prüfung standhält?
- Sonderkündigungsschutz: Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft
- Betriebsratsanhörung: Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt (§ 102 BetrVG)?
- Sozialauswahl: Bei betriebsbedingter Kündigung – wurden Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung korrekt berücksichtigt?
Gilt das Kündigungsschutzgesetz für Sie?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Sie, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Ihr Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate und Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer. Dann braucht Ihr Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund für die Kündigung – und muss ihn im Zweifel vor dem Arbeitsgericht beweisen.
Aber auch in Kleinbetrieben sind Sie nicht schutzlos: Kündigungen dürfen nie sittenwidrig, treuwidrig oder diskriminierend sein, und der Sonderkündigungsschutz gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Lassen Sie Ihre Situation von uns einschätzen, bevor Sie die Kündigung hinnehmen.
Kündigungsschutzklage: Ihr Weg zur Abfindung
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis enden jedoch die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich gegen Abfindung – weil das Prozessrisiko für den Arbeitgeber hoch ist. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; je nach Verhandlungsposition ist deutlich mehr möglich.
So läuft es ab:
- Kostenlose Ersteinschätzung: Sie senden uns Ihre Kündigung – telefonisch, per E-Mail oder über unseren Online-Check. Wir melden uns kurzfristig zurück.
- Klageeinreichung innerhalb der 3-Wochen-Frist: Wir reichen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Leipzig ein und sichern Ihre Rechte.
- Gütetermin: Meist schon nach wenigen Wochen. Hier verhandeln wir über Abfindung, Zeugnis und Freistellung.
- Ergebnis: Vergleich mit Abfindung, Weiterbeschäftigung oder – falls nötig – streitiges Urteil.
Was kostet ein Anwalt bei Kündigung in Leipzig?
- Rechtsschutzversicherung: Besteht eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel sämtliche Kosten. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein.
- Ohne Versicherung: Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert (üblicherweise 3 Bruttomonatsgehälter). Wir klären Sie vor Beauftragung transparent über alle Kosten auf – ohne versteckte Überraschungen.
- Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen unterstützen wir Sie bei der Beantragung.
Die Ersteinschätzung Ihrer Kündigung ist bei uns immer kostenlos und unverbindlich. Details finden Sie auf unserer Seite Gebühren und Kosten.
Ihre Anwälte für Kündigung in Leipzig
In der Arbeitsrechtskanzlei Thomas Böttcher betreuen ausschließlich Fachanwälte für Arbeitsrecht Ihr Mandat – persönlich und bis zum Abschluss des Verfahrens. Rechtsanwalt Thomas Böttcher ist seit über 25 Jahren im Arbeitsrecht und insbesondere im Kündigungsschutzrecht tätig; Fachanwältin Dr. Griego verstärkt das Team mit langjähriger Spezialisierung. Lernen Sie unser Team kennen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Kündigung
- Ausschließliche Spezialisierung auf Arbeitsrecht – wir machen nichts anderes
- Über 8,2 Mio. € durchgesetzte Abfindungen allein in 2025
- Kurzfristige Termine – wichtig wegen der 3-Wochen-Frist
- Kanzlei direkt am Augustusplatz, 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof
- Topbewertungen bei Google, anwalt.de und ProvenExpert
Häufige Fragen zur Kündigung (FAQ)
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Danach gilt die Kündigung fast immer als wirksam.
Muss ich nach der Kündigung weiterarbeiten?
Grundsätzlich ja – bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht Arbeitspflicht, sofern Sie nicht freigestellt wurden. Eigenmächtiges Fernbleiben kann Ihre Position schwächen.
Soll ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben, den mir mein Arbeitgeber stattdessen anbietet?
Nicht ohne anwaltliche Prüfung. Aufhebungsverträge führen häufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und enthalten oft zu niedrige Abfindungen. Wir prüfen das Angebot kostenlos.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein, einen gesetzlichen Automatismus gibt es nicht. In der Praxis wird eine Abfindung aber in den meisten Fällen über eine Kündigungsschutzklage verhandelt – das ist unser Spezialgebiet.
Was ist, wenn ich die Kündigung mündlich oder per WhatsApp erhalten habe?
Dann ist sie unwirksam. Eine Kündigung muss zwingend schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen (§ 623 BGB). Lassen Sie auch das von uns prüfen – und reagieren Sie trotzdem schnell.
Kündigung erhalten? Jetzt handeln – kostenlos prüfen lassen
Senden Sie uns Ihre Kündigung noch heute. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
