Abfindungsrechner
Wie viel Abfindung steht mir zu?
Berechnen Sie jetzt ganz einfach mit unserem Abfindungsrechner Ihre mögliche Abfindungshöhe und erfahren Sie, wie hoch Ihre Abfindung ausfallen könnte. Der Abfindungsrechner ist ganz einfach zu bedienen: Geben Sie einfach Ihre Angaben zu Ihrer aktuellen Situation ein und erfahren Sie sofort, wie hoch Ihre mögliche Abfindungshöhe sein könnte.
Abfindung - Habe ich einen Anspruch?
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es, bis auf einige wenige Ausnahmen, keinen Anspruch auf eine Abfindung. Ob eine Abfindung gezahlt wird ist daher zumeist Verhandlungssache. Hierbei spielen neben juristischen auch persönliche, wirtschaftliche, psychologische aber auch prozessökonomische Faktoren eine Rolle.
Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch?
Konkrete gesetzliche Regelungen zur Abfindungshöhe gibt es nicht. Die Höhe der Abfindung ist immer das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Ob eine Abfindung durch den Arbeitgeber gezahlt wird und wie hoch diese für den Arbeitnehmer, beispielsweise durch einen Kündigungsschutzprozess oder durch die Verhandlung eines Auflösungsvertrages, ausfällt hängt von der juritischen Expertise, den Erfahrungen und dem Verhandlungsgeschickt Ihres Anwalts ab.
Wir sind seit mehr als 20 Jahren auf das Thema Arbeitsrecht spezialisert und setzen für unsere Mandanten eine möglichst Hohe Abfindungszahlung durch.
Mit Hilfe unseres Abfindungsrechners können Sie herausfinden, wie hoch Ihre Abfindung ausfallen kann.
Wie wird die Abfindung berechnet?
Auch wenn eine Abfindung immer das Ergebnis individueller Verhandlungen ist, hat sich die als die folgende Fausformel für die Berechnung der Regelabfindung etabliert:
Abfindungshöhe (Regelabfindung) = 0,5 x Bruttogehalt x Anzahl der Beschäftigungsjahre
Berechnung der Abfindung - Das Bruttomonatsgehalt
Für die Berechnung der Abfindung wird das Bruttomonatsgehalt herangezogen, also der Bruttoverdienst vor Abzügen, wie etwa Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
Wichtig hierbei ist, dass neben dem im Arbeitsvertrag geregelten Gehalt bzw. Lohn auch folgende Vergütungsformen dem Bruttogehalt zugerechnet werden:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Bonuszahlungen
- Prämien / Prämienzahlungen
- Provisionen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Dienstwagen
Berechnung der Abfindung - Die Betriebszugehörigkeit
Für die Berechnung einer Abfindung ist neben dem Bruttomonatsgehalt auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit entscheidend.
Als Betriebszugehörigkeit versteht man Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Hierbei ist zu beachten, dass die Betriebszugehörigkeit nur für die unuterbrochene Tätigkeit des Arbeitsnehmers bei einem Arbeitgeber gezählt wird.
Kündigt ein Arbeitnehmer bspw. bei Arbeitgeber 1 und wechselt zu Arbeitgeber 2,
beginnt die Berechnung der Betriebszugehörigkeit bei Rückkehr zu Arbeitgeber 1 wieder bei null.
Zählt zur Betriebsgehörigkeit:
– Beschäftigung in Teilzeit
– Ausbildungszeiten
– Elternzeit
Zählt nicht zur Betriebsgehörigkeit:
– Beschäftigungsverhälntnisse in Zeitarbeit
– Beschäftigung als Freelancer
– Unbezahlte Praktika