Arbeitsrecht – nicht mehr und nicht weniger!
Wir beraten und vertreten Sie nur im Bereich des Arbeitsrechts!
Wir haben uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht für eine Spezialisierung und damit Fokussierung im Bereich des Arbeitsrechts entschieden. Damit können wir eine kompetente Beratung in diesem Bereich gewährleisten. Wir beraten Sie vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zu dessen Kündigung und darüber hinaus zu allen Fragen des Arbeitsrechts.
Zu unseren Mandantenpool gehören Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wir haben uns bewusst nicht für eine Seite entschieden, weil wir damit die Sicht- und Denkweise der jeweiligen anderen Partei gut in die Verhandlungen einbeziehen können.
Zu unseren Beratungsleistungen gehören beispielsweise folgende Gebiete:
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen (insbesondere auf unzulässige und unwirksame Klauseln)
- Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen
- Beratung zur Vorbereitung einer fristgemäßen oder fristlosen Kündigung
- Beratung und Prüfung von Abmahnungen
- Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung
- Kündigungsschutzklagen
- Prüfung von Sozialplänen und Sozialplanansprüchen
- Prüfung und Durchsetzung von Abfindungen
- Entfristungsklagen bei befristeten Arbeitsverträgen
- Lohn- und Gehaltsklagen (Entgeltansprüche)
- Urlaub- und Urlaubsabgeltungsansprüche
- Geltendmachung und Prüfung von Sonderzahlungen (Gratifikationen, Weihnachtsgeld)
- Erstellung und Prüfung von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen
- Prüfung von Rückzahlungsvereinbarungen zu Fortbildungskosten
- Prüfung von Wettbewerbsklauseln
- Klagen auf Zeugniserteilung oder auf Berichtigung
- Erstellung von Zeugnissen
- Forderungsanmeldung von Arbeitsentgeltansprüchen – Arbeitsinsolvenzrecht
- Prüfung, Widerspruch und Klage gegen Sperrzeitbescheide
- Prüfung von Schadenersatzansprüchen
- Klagen gegen korrigierende Rückgruppierungen
- Beratung zu kollektivrechtlichen Ansprüchen und Fragestellungen:
- Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates
- Durchführung von Beschlussverfahren
- Entwurf und Beratung zu Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen